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Braucht man ein Impressum?

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Telemediengesetz

Wenn Sie Ihre eigene Website betreiben, haben Sie sich sicherlich schon einmal gefragt, was für Angaben man eigentlich im Impressum machen muss, bzw. ob man überhaupt ein Impressum braucht. Dann gibt es noch solche Begriffe wie Haftungsausschluss, Kontaktmöglichkeiten, oder AGBs. Immer wieder kursieren Gerüchte über Abmahnungen von übereifrigen (oder unterbeschäftigten) Juristen. In diesem Artikel möchte ich Ihnen die genannten Begriffe etwas näher erläutern und erklären welchen Angaben man machen muss.

Telemediengesetz

Allgemein befinden wir uns im seit 1. März 2007 gültigen Telemediengesetz, welches eine ganze Reihe anderer Gesetze, wie z.B. das Teledienstgesetz, abgelöst hat. Desweiteren gibt es noch das Internet- oder Onlinerecht, welches eigentlich kein eigenes Rechtsgebiet darstellt, vielmehr treffen sich hier verschiedene Rechtsgebiete durch die Internetnutzung.

Verantwortlichkeit

Grundsätzlich gilt, dass der Inhaltsanbieter für den Inhalt seines Internetauftritts verantwortlich ist. Dabei finden die gleichen Vorschriften Anwendung wie für Bücher, CD-ROM oder DVD. Ergänzt wird das Ganze durch internettypische Aspekte.

Für alle Inhalte der virtuellen Welt gelten die „normalen“ Gesetze aus der Realwelt. Verboten sind deshalb solche Dinge wie gewaltverherrlichende Darstellungen oder Aufrufe zum Rassenhass.

Haftungsausschluss

Der Betreiber einer Homepage haftet uneingeschränkt für den Inhalt seiner Seite, d.h. für die eigenen Inhalte. Einschränkungen findet die Haftung bei fremden Inhalten wie z.B. gesetzte Links. Um sich vor der Haftung für fremde Inhalte zu schützen, muss der Betreiber sich ausdrücklich von diesen distanzieren. Dies geschieht in der Regel durch einen so genannten Haftungsausschluss (Disclaimer). Der Wortlaut eines Haftungsausschlusses sieht etwa so aus:

Ich distanziere mich ausdrücklich von den Inhalten dritter und mache mir deren Inhalt nicht zu eigen.

Allerdings schützt einen der Disclaimer nicht pauschal. Laut Bundesgerichtshof kommt eine Haftung für rechtswidrige Inhalte einer verlinkten Seite in Betracht, wenn sich der rechtswiedrige Inhalt geradezu aufdrängt.

Impressum

Impressumspflicht nach dem Telemediengesetzt §5:

„Dienstanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten.“

Für jeden Nutzer muss schnell erkennbar sein, wer für den Inhalt der Seite verantwortlich ist. Das Impressum sollte also leicht zu finden sein und als Impressum oder Anbieterkennzeichnung erkennbar sein.

Wer auf seiner Website kein Impressum, ein unvollständiges Impressum, oder falsche Angaben macht, dem drohen nach dem Telemediengesetz heftige Sanktionen. §12(1) besagt: Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen §5 eine Information nicht, nicht richtig oder nicht vollständig verfügbar hält. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Musterimpressum:

Name/Firmenname
Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
Telefonnummer, (Faxnummer falls vorhanden)
Email Adresse
Bei Firmen:
Vertretungsberechtigter Vorstand
Registergericht, Registernummer
Haftungsausschluss

Quellen:

Joachim Böhringer, Peter Bühler, Patrick Schlaich, Kompendium der Mediengestaltung, 4. Auflage, Seiten 640-648, (2008) Springer Verlag Berlin Heidelberg

Dirk Otto, Recht für Software- und Webentwickler, 3. Auflage, Seiten 218-220, (2008) Galileo Press Bonn

Ich habe die Quellen sorgfältig recherchiert, garantiere aber nicht deren Richtigkeit oder Vollständigkeit. Dieser Artikel soll lediglich einen kleinen Einblick in das Themengebiet geben.